instr_Palon-de-la-Mare (2)
Verband Alpiner Vereine Österreichs.

Instruktor

Aufnahmevoraussetzungen

  • Der/die AufnahmewerberIn muss zum Zeitpunkt der kommissionellen Abschlussprüfung das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Nachweis der gesundheitlichen und körperlichen Eignung durch Vorlage eines ärztlichen Attestes, das nicht älter als sechs Monate sein darf. Dieses ist bei der Anmeldung zur Eignungsprüfung bzw. spätestens bei der Kursanmeldung vorzulegen.
  • Erfolgreiche Absolvierung der ersten neun Jahre der allgemeinen Schulpflicht.
  • Der/die AufnahmewerberIn hat in einer praktischen Eignungsprüfung ausreichende Kenntnisse und Leistungen nachzuweisen, die erwarten lassen, dass das Ausbildungsziel im praktischen Bereich der Instruktorausbildung erreicht werden kann.

Informationen zu anderen als den in Kooperation mit dem VAVÖ abgehaltenen Instruktorenkursen erhältst du auf http://www.bspa.at/.