Bergsport & COVID-19
Wien/Innsbruck 08.02.2021
Leitlinien des Verbandes alpiner Vereine Österreichs (VAVÖ) zur Bergsportausübung im Freien in Zeiten des Coronavirus.
Bergsport-Experten des Alpenvereins (ÖAV) und der Naturfreunde (NFÖ) haben in Zusammenarbeit mit dem Verband alpiner Vereine Österreichs (VAVÖ) Leitlinien erarbeitet, die mit den Verordnungen der Bundesregierung in Einklang stehen und gleichzeitig eine zumutbare und freudvolle Sportausübung ermöglichen.
1. Nur gesund in die Natur und auf die Berge
Bedenke das Infektionsrisiko für andere und die coronabedingten Erschwernisse bei Rettungseinsätzen.
2. Abstand halten – mindestens 2 Meter
Bei der Sportausübung muss laut Gesetz ein Mindestabstand von zwei Metern zu haushaltsfremden Personen eingehalten werden. Dieser Abstand kann kurzfristig für erforderliche Sicherungs- und Hilfeleistungen unterschritten werden.
3. Bergsport mit max. 4 Erwachsenen
Aktuell darf Sport mit maximal vier Personen aus maximal zwei verschiedenen Haushalten und dazu höchstens sechs Minderjährigen ausgeübt werden. Die gemeinsame Sportausübung ist nur zwischen 6 und 20 Uhr und zwei Metern Abstand erlaubt. Ohne Abstand und auch außerhalb dieser Zeit ist die Sportausübung mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt, dem Lebenspartner oder einzelnen engsten Angehörigen oder einzelnen wichtigen Bezugspersonen erlaubt.
4. Gewohnte Rituale unterlassen
Z. B. Händeschütteln, Umarmungen, Gipfelbussi, Trinkflasche anderen anbieten etc.
5. Hygieneregeln beachten
Speziell bei der Nutzung von Sportgeräten durch mehrere Personen regelmäßig Händewaschen oder desinfizieren. Mund-Nasen-Schutz und Desinfektionsmittel im Rucksack mitnehmen.
6. Erste-Hilfe
Als Ersthelfer*in nach den allgemein üblichen und aktuellen Erste-Hilfe-Richtlinien vorgehen und zusätzlich einen Mund-Nasen-Schutz sowie Einweghandschuhe verwenden.
7. Bei Fahrgemeinschaften maximal 2 Personen pro Sitzreihe
Bei Fahrgemeinschaften mit haushaltsfremden Personen dürfen in jeder Sitzreihe nur zwei Personen sitzen, die zusätzlich eine FFP2-Maske tragen. Bei öffentlicher Anreise muss eine FFP2-Maske getragen und der Abstand von zwei Metern bestmöglich eingehalten werden.
8. Sportstätten im Freien
Diese dürfen nur für Sportarten, bei dessen sportartspezifischer Ausübung es nicht zu Körperkontakt kommt und nur für die Zeit der Sportausübung betreten werden. Darunter fällt z. B. das Klettern in Outdoor-Anlagen oder das Pistentourengehen. Beachte lokale Regelungen und Sperren während der Pistenpräparierung (Lebensgefahr!).
Hinweis: Bitte bedenkt, dass diese Leitlinien ein Datum tragen. Neue Vorschriften und Erkenntnisse können Änderungen bzw. Updates notwendig machen. Auf den Webseiten der alpinen Vereine findet ihr immer die aktuelle Version.