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Verband Alpiner Vereine Österreichs.

Maßnahmen zur Wiedereröffnung von Kletteranlagen

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Maßnahmen zur Wiedereröffnung von Kletteranlagen

Vorwort

Die Betreiber von künstlichen Kletteranlagen Österreichs haben sich koordiniert und Vorschläge für Durchführungsbestimmungen, speziell für den Indoor-Klettersport (Seilkletter- & Boulderanlagen) ausgearbeitet, um sich unter Berücksichtigung der Hygienemaßnahmen auf eine Wiedereröffnung am 29. Mai 2020 vorbereiten zu können. Diese Maßnahmen wurden in Abstimmung mit den alpinen Vereinen und dem Kletterverband unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bedürfnisse von kleinen, mittleren und großen Kletteranlagen erarbeitet.Ziel ist es, den Kunden eine freudvolle Sportausübung zu bieten und trotz der Einschränkungen den wirtschaftlichen Betrieb wieder aufzunehmen, um den finanziellen Schaden einzudämmen. Im Vordergrund steht dabei, die Gesundheit der Bevölkerung im Allgemeinen und die der Kunden und Mitarbeiter in ihren Betrieben und Sportanlagen im Speziellen zu schützen, und das COVID-19 Ansteckungsrisiko auf das geringstmögliche Maß zu reduzieren.
Die im Folgenden beschriebenen Maßnahmen umfassen alle kletterspezifischen Angebote und Dienstleistungen, die in einer Kletteranlage erbracht werden. Die Erarbeitung der Maßnahmen wurde unter der fachärztlichen Beratung von Herrn Assoz.-Prof. pD DI Dr. med. Hans-Peter Hutter von der Medizinischen Universität Wien begleitet. Auf Verordnungen anderer Branchen wird hingewiesen, (Handel, Gastro, etc.) und es gilt, diese individuell zu beachten.

Maßnahmen zur Wiedereröffnung von Kletteranlagen:

1. Abstandsregeln

  • in Begegnungsbereichen: 1 Meter Abstand mit MNS (Check-In, Shop, etc.)
  • bei Sportausübung: 2 Meter Mindestabstand ohne Mund-Nasen-Schutz (MNS); dieser Abstand kann ausnahmsweise kurzfristig unterschritten werden, z.B. beim Partnercheck, Sichern, Spotten, etc.
  • falls beim Sichern 2 Meter Mindestabstand räumlich nicht möglich sind, dann 1 Meter Abstand mit MNS

Um die Einhaltung der Abstandsregeln zu gewährleisten, kann als wirksame Maßnahme seitens Kletteranlagenbetreiber eine beschränkte Personenanzahl in der Kletteranlage vorgegeben werden.

2. Allgemeine Hygiene- bzw. Schutzmaßnahmen in der Kletteranlage

  • Kunden sollen möglichst bereits in Sportbekleidung erscheinen
  • Desinfektionsmöglichkeit im Ein- /Ausgangsbereich zur Verfügung stellen
  • regelmäßige Desinfektion glatter Kontaktflächen (Türen, Handläufe, etc.)
  • Vermeidung von Gruppenbildungen
  • möglichst bargeldlos zahlen
  • regelmäßiges Lüften (mechanische oder natürliche Lüftung)
  • Nutzung von Duschen gemäß den geltenden Verordnungen
  • für Gastronomie und Shop gelten die Verordnungen der jeweiligen Branche

3. Spezielle Hygiene- bzw. Schutzmaßnahmen beim Seilklettern und Bouldern

  • Möglichkeiten für regelmäßiges Händewaschen oder Desinfizieren anbieten
  • möglichst eigenes Ausrüstungsmaterial (Seil, Karabiner, etc.) verwenden
  • Verleihmaterial wird nur ausgegeben, nachdem vom Betreiber geeignete Desinfektionsmaßnahmen durchgeführt wurden
  • für die Benutzung von Toprope-Seilen und Selbstsicherungsautomaten mit vorinstallierten Karabinern wird eine Hand-Desinfektionsmöglichkeit angeboten
  • die Verwendung von trockenem sowie flüssigem Magnesia zur zusätzlichen Verminderung des Virusübertragungsrisikos wird empfohlen

Abschließend wird festgehalten, dass sämtliche Maßnahmen und Verhaltensregeln in der Kletteranlage für alle Kunden an gut sichtbaren Stellen angebracht werden.

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